Rechtsprechung
   VerfGH Berlin, 17.03.1994 - VerfGH 139/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,4651
VerfGH Berlin, 17.03.1994 - VerfGH 139/93 (https://dejure.org/1994,4651)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 17.03.1994 - VerfGH 139/93 (https://dejure.org/1994,4651)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 17. März 1994 - VerfGH 139/93 (https://dejure.org/1994,4651)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1994,4651) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • berlin.de (Leitsatz)

    VvB Art. 9 Abs. 1, 15 Abs. 1 Satz 1, 19 Abs. 1, 62

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • JR 1994, 499
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 26.05.1993 - 1 BvR 208/93

    Besitzrecht des Mieters

    Auszug aus VerfGH Berlin, 17.03.1994 - VerfGH 139/93
    Dabei kann dahinstehen, ob der Auslegung, die das Bundesverfassungsgericht neuerdings dem Eigentumsgrundrecht im Blick auf den Schutz des Besitzrechts des Mieters gegeben hat (BVerfG, NJW 1993, 2035; ablehnend Depenheuer, NJW 1993, 2035 und Rüthers, ebenda, 2587; zuvor offengelassen bis BVerfGE 83, 82, 88) auch für Art. 15 Abs. 1 S. 1 VvB zu folgen ist.
  • BVerfG, 13.11.1990 - 1 BvR 275/90

    Willkürverbot bei Entscheidung über eine Eigenbedarfskündigung

    Auszug aus VerfGH Berlin, 17.03.1994 - VerfGH 139/93
    Dabei kann dahinstehen, ob der Auslegung, die das Bundesverfassungsgericht neuerdings dem Eigentumsgrundrecht im Blick auf den Schutz des Besitzrechts des Mieters gegeben hat (BVerfG, NJW 1993, 2035; ablehnend Depenheuer, NJW 1993, 2035 und Rüthers, ebenda, 2587; zuvor offengelassen bis BVerfGE 83, 82, 88) auch für Art. 15 Abs. 1 S. 1 VvB zu folgen ist.
  • VerfGH Berlin, 02.12.1993 - VerfGH 89/93

    Zur Prüfungsbefugnis des VerfGH Berlin bzgl in Anwendung von Bundesrecht

    Auszug aus VerfGH Berlin, 17.03.1994 - VerfGH 139/93
    Die Gestaltung des Verfahrens, die Feststellung und die Würdigung des Tatbestandes, die Auslegung des einfachen Rechts und seine Anwendung auf den Einzelfall sind Sache der dafür allgemein zuständigen Gerichte und insoweit der Nachprüfung durch den Verfassungsgerichtshof entzogen (vgl. zuletzt etwa den Beschluß v. 2. Dezember 1993 - VerfGH 89/93 -, NJW 1994, 436, 438).
  • VerfGH Berlin, 23.12.1992 - VerfGH 38/92

    Zur Entscheidungskompetenz des VerfGH Berlin bei der Anwendung von

    Auszug aus VerfGH Berlin, 17.03.1994 - VerfGH 139/93
    Daß auch die Rüge einer Verletzung von Art. 9 Abs. 1 VvB - der inhaltlich dem Grundrecht aus Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG entspricht und mithin die körperliche Bewegungsfreiheit schützt (vgl. VerfGH, Beschluß v. 23. Dezember 1992 - 38/92 - NJW 1993, 513) - unzulässig ist, bedarf keiner weiteren Begründung.
  • FG Hamburg, 10.12.1993 - I 38/92

    Abgabenordnung; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Auszug aus VerfGH Berlin, 17.03.1994 - VerfGH 139/93
    Daß auch die Rüge einer Verletzung von Art. 9 Abs. 1 VvB - der inhaltlich dem Grundrecht aus Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG entspricht und mithin die körperliche Bewegungsfreiheit schützt (vgl. VerfGH, Beschluß v. 23. Dezember 1992 - 38/92 - NJW 1993, 513) - unzulässig ist, bedarf keiner weiteren Begründung.
  • AG Brandenburg, 11.12.2020 - 31 C 296/19

    Über Grundstücksgrenze ragende Zweige und herabfallende Blüten und Blätter -

    Im bloßen Schweigen des Prozessgegners liegt insoweit also gerade nicht eine Zustimmung bzw. ein Einverständnis ( VerfGH Berlin , Beschluss vom 17.03.1994, Az.: 139/93, u.a. in: JR 1994, Seiten 499 f. ).

    Das Gericht ist auch nicht verpflichtet, auf eine ausdrückliche Erklärung der Gegenseite hinzuwirken ( VerfGH Berlin , Beschluss vom 17.03.1994, Az.: 139/93, u.a. in: JR 1994, Seiten 499 f. ).

  • VerfGH Berlin, 16.05.2002 - VerfGH 124/01

    Verletzung der Eigentumsgarantie durch fachgerichtliche Stattgabe einer auf

    Ob im Rahmen der gängigen Mietverträge das Besitzrecht des Mieters an der Wohnung auch als Eigentum im verfassungsrechtlichen Sinne angesehen werden muss (grundlegend BVerfGE 89, 1 sowie BVerfG NJW 1995, 1480 f.; BVerfG NJW 1997, 2377), ist vom Verfassungsgerichtshof bisher offengelassen worden (vgl. Beschluss vom 17. März 1994 - VerfGH 139/93 - LVerfGE 2, 9 ).
  • OLG Köln, 19.03.2018 - 18 U 95/17

    Zulässiger Rechtsweg für die Klage des früheren Geschäftsführers einer GmbH

    Das Landgericht war auch nicht gehalten, den Kläger um eine Erklärung zu ersuchen (vgl. VerfGH Berlin, Beschluss vom 17.03.1994, VerfGH 139/93, JR 1994, 499 f. [500]).
  • VerfGH Berlin, 14.02.2005 - VerfGH 186/04

    Verletzung rechtlichen Gehörs durch fachgerichtliche Stattgabe einer auf

    Denn jedenfalls könnte Art. 28 Abs. 1 VvB subjektivrechtlich - also über seine Qualität als Programmsatz hinaus - allenfalls vor Obdachlosigkeit schützen (vgl. Beschluss vorn 17. März 1994 - VerfGH 139/93 - LVerfGE 2, 9 ).
  • VerfGH Berlin, 12.12.1996 - VerfGH 38/96

    Keine Verletzung des Willkürverbots und des rechtlichen Gehörs durch

    Ebenfalls mag offenbleiben, ob wovon die Beschwerdeführer ausgehen der Auslegung, die das Bundesverfassungsgericht neuerdings dem Eigentumsgrundrecht im Blick auf den Schutz des Besitzrechts des Mieters gegeben hat (BVerfGE 89, 1 = NJW 1993, 2035), auch für Art. 23 Abs. 1 Satz 1 VvB zu folgen ist (vgl. in diesem Zusammenhang auch Beschluß vom 17. März 1994 VerfGH 139/93 ).
  • VerfGH Berlin, 22.05.1996 - VerfGH 34/96

    Keine Verletzung des Rechts auf Menschenwürde iSv Verf BE Art 6 durch unter

    Denn jedenfalls könnte Art. 28 Abs. 1 VvB subjektivrechtlich - also über seine Qualität als Programmsatz hinaus - allenfalls vor Obdachlosigkeit schützen (vgl. in diesem Zusammenhang Beschluß vom 17. März 1994 - VerfGH 139/93 -).
  • VerfGH Berlin, 24.08.2000 - VerfGH 107 A/99

    Landgerichtliche Auffassung zur fehlenden Verpflichtung des Vermieters zum

    b) Art. 23 Abs. 1 VvB ist nicht verletzt, auch wenn man entsprechend der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur inhaltsgleichen Eigentumsgewährleistung des Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG (grundlegend: BVerfGE 89, 1 = NJW 1993, 2035 f.; s. ferner: BVerfG NJW 1995, 1480 f.; BVerfG NJW 1997, 2377; BVerfG NJW-RR 1999, 1097 = WuM 1999, 449 ) davon ausgeht, dass auch das Besitzrecht des Mieters an der Wohnung als Eigentum im verfassungsrechtlichen Sinne anzusehen ist (offengelassen im Beschluss vom 17. März 1994 - VerfGH 139/93 - LVerfGE 2, 9 ).
  • VerfGH Berlin, 29.08.2003 - VerfGH 16/03
    b) Nach ständiger Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofs des Landes Berlin enthält Art. 28 Abs. 1 Satz 1 VvB kein subjektives Recht, eine bestimmte bezogene Wohnung behalten zu dürfen oder zugeteilt zu bekommen (siehe Beschluß vom 17. März 1994 - VerfGH 139/93 - LVerfGE 2, 9 ; Beschluß vom 22. Mai 1996 - VerfGH 34/96 - LVerfGE 4, 62 ; Beschluß vom 21. Dezember 2000 - VerfGH 26/00 - Beschluß vom 13. Dezember 2001 - VerfGH 165/01 -).
  • VerfGH Berlin, 18.07.2006 - VerfGH 17/04

    Wegen unzureichender Substantiierung unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen

    Ob im Rahmen der gängigen Mietverträge das Besitzrecht des Mieters an der Wohnung auch als Eigentum im verfassungsrechtlichen Sinne anzusehen ist (für Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG bejahend: BVerfGE 89, 1 (5 ff.) sowie NJW 1995, 1480 f.; NJW 1997, 2377; NJW-RR 2004, 440), ist vom Verfassungsgerichtshof bisher offen gelassen worden (vgl. etwa Beschlüsse vom 17. März 1994 - VerfGH 139/93 - LVerfGE 2, 9 (12) und 16. Mai 2002 - VerfGH 124/01 und 124 A/01 -, WuM 2003, 21).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 09.12.2010 - 25 Sa 1959/10

    Schadensersatz - Nichtabschluss eines arbeitsvertraglich zugesagten Sparvertrags

    Das bloße Schweigen kann grundsätzlich nicht als Einverständnis gewertet werden (vgl. LG Krefeld, Urteil vom 19. Oktober 1977 - 2 O 377/77 - VersR 1979, 634; VerfGH Berlin, Beschluss vom 17. März 1994 - 139/93 - LVerfGE 2, 9 [3] = JR 1994, 499 [500]).
  • VerfGH Berlin, 30.08.2002 - VerfGH 109/01
  • LG Potsdam, 19.02.2007 - 2 O 399/06

    Maklervertrag: Unterzeichnung einer Nachweisbestätigung durch den Maklerkunden

  • VerfGH Berlin, 30.08.2002 - VerfGH 109/91
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht